Was ist die GOT?
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist eine bundesweit verbindliche Verordnung. Sie legt für jede tierärztliche Leistung eine Grundgebühr fest, von der allgemeinen Untersuchung bis zur komplizierten Operation. Tierärztinnen und Tierärzte dürfen diese Gebühren weder unterschreiten noch beliebig überschreiten. Seit der Novelle, die im November 2022 in Kraft getreten ist, liegen die Gebühren spürbar höher als früher, weil die Sätze über viele Jahre nicht angepasst worden waren.
Der 1-fache bis 4-fache Satz
Der wichtigste Hebel für die Höhe der Rechnung ist der Gebührensatz: Je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen der Behandlung darf der einfache bis vierfache Satz der Grundgebühr berechnet werden. Eine unkomplizierte Behandlung in der regulären Sprechstunde wird eher niedrig angesetzt, ein aufwendiger Eingriff mit Komplikationen deutlich höher.
Dazu kommt der Notdienst: Nachts, am Wochenende und an Feiertagen fällt eine gesetzliche Notdienstgebühr von 50 Euro an, und die Leistungen selbst müssen mindestens mit dem zweifachen Satz abgerechnet werden. Genau deshalb sind Notfälle wie eine Magendrehung oft besonders teuer.
Typische Kostenspannen
Zur groben Orientierung ein paar Erfahrungsspannen, wie sie bei Hunden häufig vorkommen:
- Kreuzbandriss-OP: ca. 1.500 bis 3.500 Euro
- Magendrehung (Notfall-OP): ca. 1.500 bis 3.000 Euro
- Zahnbehandlung: ca. 300 bis 1.000 Euro
- Tumorentfernung: ca. 500 bis 2.500 Euro
Hinzu kommen häufig Voruntersuchung, Medikamente und Nachsorge, die sich zusätzlich zum eigentlichen Eingriff summieren.
Was bedeutet das für Hundehalter?
Kleinere Tierarztrechnungen lassen sich meist aus dem laufenden Budget zahlen. Kritisch wird es bei Operationen und Notfällen, die schnell vierstellig werden. Genau hier setzen die Hunde-OP-Versicherung und die Hundekrankenversicherung an. Welche Variante zu Ihrer Situation passt, zeigt der Ratgeber OP-Schutz oder Vollschutz?