Die Haftpflicht für Pferdehalter
Ein Pferd ist ein Fluchttier: Ein Hupen, eine Plane im Wind, und es erschrickt, schlägt aus oder verursacht einen Unfall. Als Halter haften Sie dafür, auch wenn Sie alles richtig gemacht haben. Die Pferdehalterhaftpflicht springt für Sie ein.
Halter haften, auch ohne eigenes Verschulden
Nach § 833 BGB haften Sie als Tierhalter grundsätzlich für Schäden, die Ihr Pferd anrichtet, unabhängig davon, ob Sie einen Fehler gemacht haben. Bei einem halben Tonnen schweren Fluchttier können die Folgen erheblich sein: Verletzt ein ausschlagendes oder ausbrechendes Pferd einen Menschen, geht es schnell um Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Ohne Versicherung haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen.
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Personenschäden
Wenn Ihr Pferd einen Menschen verletzt, etwa durch Ausschlagen, Beißen oder einen verursachten Sturz.
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Sachschäden
Ein erschrecktes Pferd auf der Straße, ein beschädigtes Auto, ein demolierter Zaun: Sachschäden entstehen schnell und werden teuer.
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Vermögensschäden
Auch Folgeschäden wie Verdienstausfall einer verletzten Person sind über die Pferdehalterhaftpflicht abgedeckt.
Die Pferdehalter-Haftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sie wählen zwischen drei Deckungssummen, passend zu Ihrem Bedarf. Die genauen Summen und Ihren Beitrag zeigt Ihnen der offizielle Rechner; gern berate ich Sie auch persönlich dazu.
Zwei Wege zu Ihrem Schutz
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Haftpflicht plus OP-Schutz
Die Haftpflicht schützt Ihr Vermögen, die Pferde-OP-Versicherung schützt vor hohen Klinikrechnungen, etwa bei einer Kolik-OP. Viele Pferdehalter kombinieren beides. Eine Übersicht beider Bausteine finden Sie auf der Seite Pferdeversicherung.
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