Die Haftpflicht für Ihren Hund
Ein Sprung, ein Biss, ein umgerissenes Fahrrad: Als Halter haften Sie für Schäden Ihres Hundes. Die Hundehaftpflicht springt für Sie ein.
Halter haften, auch ohne eigenes Verschulden
Nach § 833 BGB haften Sie als Tierhalter grundsätzlich für Schäden, die Ihr Hund anrichtet, selbst wenn Sie alles richtig gemacht haben. Bei Personenschäden kann das existenzbedrohend werden.
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Personenschäden
Wenn Ihr Hund jemanden verletzt, etwa beim Anspringen oder durch einen verursachten Sturz.
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Sachschäden
Zerkratzte Türen in der Mietwohnung, beschädigte Gegenstände bei Freunden, angeknabberte Möbel im Urlaubsquartier.
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Unfälle im Straßenverkehr
Läuft Ihr Hund vor ein Auto, können neben dem Blechschaden hohe Folgekosten entstehen.
Die Hundehalter-Haftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.
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Haftpflicht plus Gesundheitsschutz
Die Haftpflicht schützt Ihr Vermögen, die Krankenversicherung oder der OP-Schutz schützt vor hohen Tierarztkosten. Viele Halter kombinieren beides. Was für Ihren Hund sinnvoll ist, klären wir am besten im Gespräch. Fordern Sie eine Beratung an und wählen Sie bei Unsicherheit einfach „Ich bin unsicher, bitte beraten Sie mich“, dann besprechen wir auch die Haftpflicht.
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